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- Artikel-Nr.: 978-3-89655-559-5
Bibliografische Angaben:
- ISBN: 978-3-89655-559-5
- Autor(en) / Herausgeber: Detlef Burhoff, Peter Kotz
- Auflage: 1. Auflage
- Erscheinungsdatum: 10.12.2015
- Medium: Buch
- Umfang: 1696 Seiten
- Einband: gebunden
- Format: 14,8 x 21,0
- Gewicht: 1.421 kg
Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das „Ob"), der Strafvollzug (das „Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B.
- die Erfassung der Daten in den Registern,
- der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung,
- Reststrafenaussetzung,
- die Erhebung personenbezogener Daten
an.Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Gerade diese Themen werden in der sich bisher auf dem Markt befindlichen strafrechtlichen Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt.
Die in gewohnter „Burhoff-„ Qualität verfasste Neuerscheinung stellt dem „Schlusspunkt" zur bisher bestehenden Trilogie „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar. Es ist der einzige Titel am Markt, welcher die strafrechtliche Nachsorge auf Stichwortbasis, in ABC-Struktur darstellt.
Medium: | Buch |
Aktion: | Sparangebot |
von Kanzlei Freyschmidt in Berliner Anwaltsblatt Juli/August 2016, S. 271: "(...) Die Neuerscheinung ist in ihrem Bereich (insofern) bisher einzigartig. Kompakt und umfassend zugleich werden hier in einem einzigen Werk alle denkbaren Fragestellungen auf diesem Themengebiet beleuchtet und einer praktischen Lösung zugeführt. (...) Gerade für die praktische Tätigkeit eines Strafverteidigers ist das Werk von besonderer Bedeutung und stellt eine unverzichtbare Arbeitshilfe dar: Ein hervorragendes Handbuch, welches in keiner strafrechtlichen Kanzlei- oder Dezernatsbibliothek fehlen darf."
von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt auf http://dierezensenten.blogspot.de/2016/02/rezension... :"(...) auch dieses Handbuch über jeden Zweifel erhaben. Es deckt sämtliche wichtigen Themenkomplexe ab, und zwar so, dass man als Verteidiger auf die Tipps bequem in der Praxis zurückgreifen und den Mandant umfassend beraten kann. Wendet man das Handbuch richtig an, kann man problemlos über den Tellerrand des Strafrechts hinausblicken und auch dem Strafrecht ferne Themen bearbeiten. (...) inhaltlich wirklich ausgesprochen gut und hilfreich. Das Werk wird sich schnell auf dem Markt etablieren und das nicht nur mangels Konkurrenz, sondern aufgrund inhaltlicher Qualität. Klare Kaufempfehlung!"
von RA Ralf Hansen aus Düsseldorf auf http://www.juralit.com/2016/01/13/handbuch-fuer-die-strafrechtliche-nachsorge : "(...) Das Werk wird von dem Gedanken geleitet, dass die Tätigkeit des Verteidigers mit der Zustellung einer rechtskräftigen Entscheidung nicht beendet ist. Gerade und auch im Rahmen des Strafvollzuges können sich vielfältige Probleme erheben, etwa im Rahmen von Hafterleichterungen oder der Erlassung einer Reststrafe, die ohne Spezialwissen schwer zu "managen" ist. Weitere wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Soweit erkennbar, gibt es derzeit kein vergleichbares Handbuch, dass alle diese Aspekte kompakt in einem Band behandelt. Diese Themen werden in der sich bisher auf dem Markt befindlichen strafrechtlichen Literatur eher "stiefmütterlich" behandelt. Das Erscheinen es solchen Bandes muss daher begrüsst werden und sei es, dass man es nur im Falle des Falles konsultieren kann. (...) Der Vorteil des Werkes liegt insbesondere auch darin, dass wenig bekannt und schwer zugängliche Probleme praxisnah aufbereitet werden, die letztlich nur von einem größeren Autorenteam bearbeitet werden können. (...) dürfte die strafrechtliche Neuerscheinung des Jahres 2016 sein. (...) Das neue Handbuch ist in seinem Bereich richtungsweisend, weil es eine vergleichbare Darstellung bislang nicht gibt. Die Darstellung erfasst sehr viele Details, die in dieser Form bislang noch nie kompakt dargestellt wurden. Ein solches, ganz ausgezeichnetes Handbuch kann nur begrüßt werden!"
Dr. Benjamin Krenberger auf http://webcritics.de/page/book. vom 26.12.2015: "(...) Die Zielsetzung eines Handbuchs, den Leser einerseits mit den nötigen und aktuellen Informationen zu versorgen, und andererseits die notwendigen Verknüpfungen zwischen den Problemkreisen, die nach dem Strafurteil entstehen, zu schaffen, ist erreicht worden. Ich werde dieses Handbuch fortan mit Freude neben den gängigen Kommentaren nutzen, gerade im jugendstrafrechtlichen Dezernat.(...)"
Rezensionen
von Kanzlei Freyschmidt in Berliner Anwaltsblatt Juli/August 2016, S. 271: "(...) Die Neuerscheinung ist in ihrem Bereich (insofern) bisher einzigartig. Kompakt und umfassend zugleich werden hier in einem einzigen Werk alle denkbaren Fragestellungen auf diesem Themengebiet beleuchtet und einer praktischen Lösung zugeführt. (...) Gerade für die praktische Tätigkeit eines Strafverteidigers ist das Werk von besonderer Bedeutung und stellt eine unverzichtbare Arbeitshilfe dar: Ein hervorragendes Handbuch, welches in keiner strafrechtlichen Kanzlei- oder Dezernatsbibliothek fehlen darf."
von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt auf http://dierezensenten.blogspot.de/2016/02/rezension... :"(...) auch dieses Handbuch über jeden Zweifel erhaben. Es deckt sämtliche wichtigen Themenkomplexe ab, und zwar so, dass man als Verteidiger auf die Tipps bequem in der Praxis zurückgreifen und den Mandant umfassend beraten kann. Wendet man das Handbuch richtig an, kann man problemlos über den Tellerrand des Strafrechts hinausblicken und auch dem Strafrecht ferne Themen bearbeiten. (...) inhaltlich wirklich ausgesprochen gut und hilfreich. Das Werk wird sich schnell auf dem Markt etablieren und das nicht nur mangels Konkurrenz, sondern aufgrund inhaltlicher Qualität. Klare Kaufempfehlung!"
von RA Ralf Hansen aus Düsseldorf auf http://www.juralit.com/2016/01/13/handbuch-fuer-die-strafrechtliche-nachsorge : "(...) Das Werk wird von dem Gedanken geleitet, dass die Tätigkeit des Verteidigers mit der Zustellung einer rechtskräftigen Entscheidung nicht beendet ist. Gerade und auch im Rahmen des Strafvollzuges können sich vielfältige Probleme erheben, etwa im Rahmen von Hafterleichterungen oder der Erlassung einer Reststrafe, die ohne Spezialwissen schwer zu "managen" ist. Weitere wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Soweit erkennbar, gibt es derzeit kein vergleichbares Handbuch, dass alle diese Aspekte kompakt in einem Band behandelt. Diese Themen werden in der sich bisher auf dem Markt befindlichen strafrechtlichen Literatur eher "stiefmütterlich" behandelt. Das Erscheinen es solchen Bandes muss daher begrüsst werden und sei es, dass man es nur im Falle des Falles konsultieren kann. (...) Der Vorteil des Werkes liegt insbesondere auch darin, dass wenig bekannt und schwer zugängliche Probleme praxisnah aufbereitet werden, die letztlich nur von einem größeren Autorenteam bearbeitet werden können. (...) dürfte die strafrechtliche Neuerscheinung des Jahres 2016 sein. (...) Das neue Handbuch ist in seinem Bereich richtungsweisend, weil es eine vergleichbare Darstellung bislang nicht gibt. Die Darstellung erfasst sehr viele Details, die in dieser Form bislang noch nie kompakt dargestellt wurden. Ein solches, ganz ausgezeichnetes Handbuch kann nur begrüßt werden!"
Dr. Benjamin Krenberger auf http://webcritics.de/page/book. vom 26.12.2015: "(...) Die Zielsetzung eines Handbuchs, den Leser einerseits mit den nötigen und aktuellen Informationen zu versorgen, und andererseits die notwendigen Verknüpfungen zwischen den Problemkreisen, die nach dem Strafurteil entstehen, zu schaffen, ist erreicht worden. Ich werde dieses Handbuch fortan mit Freude neben den gängigen Kommentaren nutzen, gerade im jugendstrafrechtlichen Dezernat.(...)"