Die Fachzeitschrift „ZAP“ feiert am 5. April 2019 ihr 30-jähriges Bestehen. 1989 als „Zeitschrift für die Anwaltspraxis“ von Dr. Egon Schneider aus der Taufe gehoben, ist sie seit Beginn an auf den Allgemeinanwalt ausgerichtet. Ihr Anspruch: Aus einer Quelle umfassend über alle anwaltlichen Tätigkeitsfelder informieren. Dazu entwickelte die Redaktion, im Gegensatz zu den damals bereits lange etablierten juristischen Fachzeitschriften, ein völlig neues inhaltliches Konzept: Die „ZAP“ bereitet die verschiedenen juristischen Themen systematisch sortiert nach Rechtsgebieten auf. Im Vordergrund stehen dabei stets die rechtspraktischen und weniger die rechtswissenschaftlichen Aspekte.
Zum 30. Geburtstag der „ZAP“ bietet der Verlag attraktive Jubiläums-Aktionen für Leser und Abonnenten an. Dazu zählen, verteilt über das gesamte Jahr, verschiedene Verlosungen und Gewinnspiele für Buchpakete, eBroschüren, Jahresabonnements und aktuelle Handbücher aus dem ZAP Verlag, dem Deutschen Anwaltverlag und dem Deutschen Notarverlag. Zudem findet zum offiziellen Geburtstag am 5. April 2019 eine Festveranstaltung mit Herausgebern, Autoren und Wegbegleitern statt.
Die Fachzeitschrift „ZAP“, die unter www.zap-zeitschrift.de einen eigenen Internetauftritt hat, erscheint alle 14 Tage als Printausgabe wie auch als reines Online-Produkt. Zum umfangreichen Informationspaket zählen ein 2-wöchentlicher Exklusiv-Newsletter, der über alles informiert, was insbesondere der Generalist unter den Juristen wissen sollte sowie die ZAP App, die den mobilen Zugriff auf alle Inhalte ermöglicht. Außerdem steht dem Abonnenten ein juris-Zugang zur Verfügung.
Nach verschiedenen Stationen ist die „ZAP“ aus dem gleichnamigen ZAP Verlag seit 2014 unter dem Dach des Deutschen Anwaltverlags integriert. Zur Familie des Deutschen Anwaltverlags in Bonn zählen weitere starke Marken: das Deutsche Anwalt Office, der Deutsche Notarverlag, der zerb Verlag, Anwaltsgebühren.Online, FTCAM für Familienanwälte und ReNoSmart